Mit der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 trat die Seveso III Richtlinie in Kraft. Die erforderliche Anpassung der Störfall-Verordnung ( 12. BImSchV) wurde mehrmals verschoben aber nun doch am 09.01.2017 in Kraft gesetzt. Damit erfolgt die bereits überfällige Anpassung der Störfallverordnung an die Gefahrstoffnomenklatur der GHS Richtlinie.
Der Anhang 1 wurde entsprechend den Gefahrenkategorien des GHS überarbeitet.
Grundsätzlich bleibt die Systematik der Einstufungskriterien von Störfallbereichen wie in der alten Verordnung erhalten. Die relevanten Mengenschwellen finden sich wie zuvor in den Spalten 4 und 5. Aufgrund der im GHS genauer definierten Gefahrstoffkategorien finden sich im Anhang I nun eine höhere Anzahl von Einträgen wie z.B. selbstzersetzliche Stoffe, Oxidierende Flüssigkeiten oder Oxidierende Feststoffe.
Auf diese Änderungen haben wir natürlich sofort reagiert und diese in envis bereits integriert.