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Aktuelles
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29.02.2016
29.01.2016
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Umsetzung der IED – Industrieemissions-Richtlinie
17.07.2013
Die Richtlinie RL 2010/75/EU vom 24.11.2010 wurde mittlerweile in nationales Recht umgesetzt und entsprechende Gesetze und Verordnungen erlassen. Die IED regelt die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch industrielle Tätigkeiten und durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie durch die Abfallvermeidung. Ziel ist ein hohes Schutzniveau für die Umwelt.
Im Zuge der IED-Umsetzung wurden eine Reihe von Vorschriften, besonders im Immissionsschutz angepasst. Eine Anpassung wird unter anderem durchgeführt bei der 4. BImSchV ( genehmigungsbedürftige Anlagen), 9. BImSchV (Genehmigungsvefahren), 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagen), 17. BImSchV (Verbrennung von Abfällen), 31. BImSchV (VOC Verordung), 41. BImSchV (Bekanngabenverordung), WHG, DrWG und UVPG.
Künftig wird es in Folge der IED intensivere behördliche Inspektionen ( 1-3 Jahre) geben. Ein Compliance-Check und der Aufbau eines Genehmigungs- und Auflagenkatasters wird im Vorfeld erforderlich werden. Die IED-Richtlinie fasst damit in gewisser Weise Vorschriften und möglichen Handlungsbedarf welcher sich ohnehin aus einzelnen Rechtsvorschriften ergibt zusammen, konkretisiert diese ( was wiederum zur Änderung der Rechtsvorschriften führt) und gibt den Behörden weitere Vorgaben hinsichtlich Kontrolle.
Diese haben durch Umweltinspektionen in den Betrieben die Einhaltung der Vorschriften und der Besten Verfügbaren Technik ( BVT ) zu überwachen. Daraus resultierende Berichte haben Einfluss auf die Genehmigung bzw. Folgegenehmigungen von Anlagen. Nicht zuletzt kommt es der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz für die Mitarbeiter in Betrieben zugute, wenn der Einsatz von Gefahrstoffen und Anlagen überwacht und die Beste Verfügbare Technik gefordert wird.
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