KMU’s erhalten bei der ECHA gemäß REACH Gebührenverordnung EG Nr. 340/2008 Ermäßigungen bei gebührenpflichtigen Vorgängen wie z.B. bei der Registrierung. Dies führt lt. Kurzinfo bei vielen Unternehmen zu einer „wohlwollenden“ Selbsteinstufung um Gebühren zu sparen – oder mangels besseren Wissens und komplizierten Ausnahmeregelungen werden Unternehmen falsch eingestuft. Die ECHA prüft verstärkt die korrekte Einstufung und fordert neben der Differenz zu den richtigen Gebühren auch den Verwaltungsaufwand und hat einen Gebührenrahmen für Falschdeklaration festgelegt. Dieser reicht von 7.960 € für kleine Unternehmen bis 19.900 € für große Unternehmen. Im ungünstigsten Fall, sollte ein Unternehmen die eigene Deklaration nicht belegen können und nicht zur Zahlung der Gebühren bereit sein, droht die Rücknahme der Registrierungsnummer.
Die genaue Einstufung des eigenen Unternehmens lohnt sich also, um Schwierigkeiten mit der ECHA aus dem Wege zu gehen.