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Brüssel prüft EEG-Befreiung
11.06.2013
Die EEG Umlage bleibt weiter Streitpunkt der Energiewende. Die Befreiung von der EEG Umlage beschäftigt nun die europäischen Wettbewerbshüter. Diese prüfen, lt. EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia ob es sich bei der Befreiung für stromintensive Unternehmen um unerlaubte Beihilfen handelt und diesen Unternehmen damit ein Wettbewerbsvorteil entsteht. Möglich ist, dass die Befreiung künftig entfällt bzw. anders geregelt werden muss. Im ungünstigstem Fall soll eine Rückzahlung verlangt werden.
Das Vorhaben, eine Untersuchung durchzuführen, befindet sich angeblich derzeit noch in Prüfung.
Die Untersuchung wird, sollte sie kommen, vermutlich hohe Wellen schlagen. Deutsche Unternehmen und Privatpersonen werden durch die EEG Umlage kräftig zur Kasse gebeten, mit der Folge, dass Deutschland mittlerweile mit die höchsten Strompreise in Europa bezahlt. Um energieintensiven Unternehmen keine Wettbewerbsnachteile zu verschaffen wurde die EEG-Befreiung eingeführt, mit der Folge, dass die restlichen Unternehmen und die Privathaushalte umso stärker belastet werden. Nun will die EU prüfen ob es sich bei der Befreiung nicht um einen Wettbewerbsvorteil handelt. Letztendlich wird der Druck auf die Regierung weiter wachsen, das EEG Gesetz zu korrigieren um Fehlentwicklungen rückgängig zu machen, und weitere zu vermeiden.
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