Arbeitsschutz
Gefahrstoffkennzeichnungen
Umweltschutz und Arbeitsschutz sind in vielen Punkten unzertrennlich. In allen Bereichen, in denen Stoffe und Zubereitungen eingesetzt werden, trifft man auf Gefahrkennzeichnungen. Sei es nach der Richtlinie 67/548, welche für Zubereitungen noch bis 2015 die Kennzeichnung mit den alt bekannten Symbolen regelt oder nach GHS, welche bereits für Stoffe bindend ist.
Sowohl die alten als auch die neuen Kennzeichnungen untergliedern sich in physikalisch/chemische Gefahren (Einfluss auf Mensch und Umwelt), in Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren.
Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung
Envis unterstützt Sie dabei, Ihre Substanzen strukturiert und arbeitsplatzbezogen zu verwalten und richtig einzustufen. Envis ermöglicht es Ihnen, Informationen an Kunden über das Sicherheitsdatenblatt, Ihren Mitarbeiter über die Betriebsanweisung oder Behörden und Einsatzkräften über das Gefahrstoffkataster weiterzugeben.
Gesetzliche Vorschriften
Auch die Umsetzung gesetzlicher Vorschriften, vor allem der BimSch-Verordnungen 12 (StörfallV) und 31 (VOC Richtlinie) welche envis unterstützt, dienen dem Arbeits- und Gesundheitsschutz.